Erläuterung: Wertungsspielordnung (am Beispiel der Wertungsspielordnung des Bayerischen Blasmusikverbandes)

[ zu dem Begriff "Wertungsspiel" im Glossar]

Ein Wertungsspiel soll musizierenden Gruppen die Gelegenheit geben, ihren Leistungsstand von einer unabhängigen Fachjury beurteilen zu lassen. Eine Wertungsspielordnung regelt hierbei u. a. die Auswahl der möglichen Stücke und die Bewertung des Wertungsspiels.

Nachfolgend finden Sie als Beispiel für eine Wertungsspielordnung die Wertungsspielordnung des Bayerischen Blasmusikverbandes (BBMV) vom Januar 2000. Achtung: Diese Version ist nicht mehr aktuell! Die jeweils aktuelle Wertungsspielordnung finden Sie z. B. auf den Seiten des Nordbayerischen Musikbundes im Download-Bereich (http://www.nbmb-online.de/).


 Inhalt:

I. Konzertbewertung
II. Offene Wertung
III. Kritikspiel
IV. Marschmusikwertung
V. Gültigkeit


Träger der Wertungsspiele

Träger der Wertungsspiele sind die im Bayerischen Blasmusikverband e.V. (BBMV) zusammen geschlossenen Blasmusik- und Spielleuteverbände: 

Die Veranstaltungen werden auf Landes-, Verbands- oder Bezirks- bzw. Kreisebene durchgeführt. 

Es bleibt den Trägern vorbehalten, eine Auswahl aus den Wertungsspielen (Konzertwertung, Offene Wertung, Kritikspiel, Marschmusikwertung) zu treffen und für die jeweiligen Musikfeste anzubieten. 

Gemeinschaftschöre

Es ist die ausdrückliche Pflicht und ein Zeichen der Solidarität, am Gemeinschaftschor aktiv mitzuwirken und so der musikalischen Selbstdarstellung der Blasorchester und Spielleutekorps eine würdige Form zu geben. 

Kapellen und Spielleutekorps, die an Wertungsspielen teilnehmen, haben die Noten für den Gemeinschaftschor mit sich zu führen. Die Gemeinschaftschorstücke werden spätestens zu Jahresbeginn in der "Bayerischen Blasmusik" veröffentlicht. 

 

I. Konzertbewertung

1. Ziel des Wertungsspiels

Das Wertungsspiel soll allen Kapellen, Bläsergruppen und Spielleutekorps Gelegenheit geben, ihren Leistungsstand von einer unabhängigen Fachjury beurteilen zu lassen. 

Es dient als eines der vorrangigen Mittel zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Musiziergruppen und stellt für die Verbände eine wichtige Bestätigung der geleisteten Schulungsarbeit dar. 

Fachliche Hilfen durch kritische Beurteilung und individuelle Beratung sollen den Ensembleleitern, Dirigenten und Stabführern die Möglichkeit geben, ihre erbrachte Leistung objektiv einzuschätzen und ihre musikalische Arbeit zu verbessern. 

Den Musiziergruppen bieten Wertungsspiele die Möglichkeit des Vergleichs mit anderen Musiziergemeinschaften und der Sensibilisierung der eigenen Kritikfähigkeit. 

Der Begegnungscharakter der Wertungsspiele soll dabei Vorrang vor dem direkten Leistungsvergleich haben. 

Die erbrachten Leistungen werden nach einem Punktesystem beurteilt. Entsprechend der erreichten Punktzahlen werden Prädikate vergeben. 

Ein Beratungsgespräch mit dem Ensembleleiter und eine schriftlich abgefasste Beurteilung (Wertungsbericht) sollen den Musiziergemeinschaften Fehler aufzeigen und Hilfen zur Orchestererziehung geben. 

2. Zugelassene Musiziergemeinschaften

2.1. Blasmusik

a) Blasorchester in Harmoniebesetung
b) Blasorchester in Blechbesetzung (Blechbläser, Saxophone, Schlagzeug)
c) Brassbands (Blechbläser und Schlagzeug)
d) Big Bands

2.2. Spielmannsmusik

a) Trommlerkorps ohne Bläser (Drum Bands)
b) Trommler- und Pfeiferkorps (Spielmannszüge)
c) Fanfaren- und Hörnerkorps
d) Kombinierte Fanfaren- und Flötenkorps
e) Gemischte Besetzungen mit Ventilinstrumenten (Kombinationen aus den o.g. Besetzungen und mit Blasorchester)

2.3. Ensemblemusik (Kleine Gruppen)

Musiziergruppen in gleicher oder gemischter Besetzung.

Die Verwendung blasmusikuntypischer Instrumente ist nur im Rahmen der Besetzungserfordernisse der jeweils ausgewählten Literatur zugelassen. In Zweifelsfällen ist der betreffende Verbandsdirigent oder Beauftragte für das Wertungsspielwesen rechtzeitig vorab heranzuziehen. 

3. Grundlagen der Wertung

3.1. Blasorchester in Harmoniebesetzung

Das Konzertwertungsspiel wird in folgenden Schwierigkeitsstufen durchgeführt: 

Anfängerstufe (A) 
Unterstufe (U) 
Mittelstufe (M) 
Oberstufe (O) 
Höchststufe (H) 

Jede Kapelle tritt dabei in der ihrem musikalischen Leistungsstand und ihren Besetzungsverhältnissen entsprechenden Schwierigkeitsstufe an, die auch durch die gewählte Literatur zum Ausdruck kommt. 

In der Anfänger- und Unterstufe wird keine Pflichtliteratur verlangt. Hier sind zwei Selbstwahlstücke konzertanten Charakters aus der jeweiligen Schwierigkeitsstufe vorzutragen. 

In der Mittel-, Ober- und Höchststufe ist aus der Pflichtstückliste des jeweiligen Jahres (s. auch 6. "Auswahl der Pflichtstücke") ein Titel auszuwählen. Darüber hinaus ist ein Selbstwahlstück mindestens des gleichen Schwierigkeitsgrades vorzutragen. 

3.2. Blasorchester in Blechbesetzung, Brassbands, Big Bands

In diesen Besetzungsformen werden in der Regel zwei Selbstwahlstücke beliebigen Schwierigkeitsgrades vorgetragen. Die ausgewählte Literatur sollte die musikalische Leistungsfähigkeit des Ensembles in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen und der Jury eine objektive Einschätzung der gezeigten Leistungen ermöglichen. Die Gesamtvorspielzeit sollte 10 Minuten nicht unterschreiten und max. 20 Minuten betragen. 

3.3. Spielleutemusik

Das Konzertwertungsspiel wird in folgenden Schwierigkeitsstufen durchgeführt: 

Unterstufe (U) 
Mittelstufe (M) 
Oberstufe (O) 

In der Unterstufe wird keine Pflichtliteratur verlangt. Hier sind zwei Selbstwahlstücke, die dem Schwierigkeitsgrad der Unterstufe entsprechen, vorzutragen. 

In der Mittel- und Oberstufe ist aus der Pflichtstückliste des jeweiligen Jahres (s. auch 6. "Auswahl der Pflichtstücke") ein Titel auszuwählen. Darüber hinaus ist ein Selbstwahlstück des gleichen Schwierigkeitsgrades vorzutragen. 

3.4. Ensembles (Spiel in kleinen Gruppen) 

Die Konzertwertung für Bläsergruppen bzw. Percussionensembles wird in folgenden Schwierigkeitsstufen durchgeführt: 

leicht 
mittel 
schwer 
sehr schwer 

Die Ensembles tragen wenigstens zwei Selbstwahlstücke konzertanten Charakters vor, die deren musikalische Leistungsfähigkeit in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen und der Jury eine objektive Einschätzung der gezeigten Leistungen ermöglichen. 

Die Gesamtvorspielzeit sollte 5 Minuten nicht unterschreiten. 

Die Einstufung wird durch die Ensembles selbst vorgenommen. Gegebenenfalls sind die Einstufungen aus den Literaturlisten "Jugend musiziert" und die Einstufungen aus den Listen der BDBV heranzuziehen. In Zweifelsfällen bleibt es der Jury vorbehalten, die Einstufung zu korrigieren. 

4. Literaturauswahl

Um den Musikvereinigungen die Literaturauswahl zu erleichtern, liegt eine von der BDBV betreute und herausgegebene Selbstwahlliste vor, die jährlich aktualisiert wird. 

Es ist darauf zu achten, dass die jeweils aktuelle Fassung bzw. deren Ergänzungen herangezogen werden. 

Werke, die nicht oder nicht mehr in dieser Liste enthalten sind, dürfen für Wertungsspiele nur dann eingesetzt werden, wenn sie rechtzeitig vor dem Wertungsspieltermin dem zuständigen Verbandsdirigenten oder Beauftragten für das Wertungsspielwesen zur Zwischeneinstufung vorgelegt werden. Die Zwischeneinstufung gilt bis zur endgültigen Entscheidung durch die jeweilige Literaturkommission der BDBV. 

5. Kriterien der Bewertung

Die Beurteilung der musikalischen Leistung geschieht anhand folgender 10 Kriterien: 

Intonation und Stimmung 
Rhythmik und Zusammenspiel 
Technische Ausführung 
Dynamik und Klangausgleich 
Ton- und Klangqualität 
Phrasierung und Artikulation 
Tempo und Agogik 
Stückwahl im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und Besetzung des Orchesters 
Stilempfinden und Interpretation 
Musikalischer Gesamteindruck 

Jedes Kriterium kann mit max. 10 Punkten bewertet werden. 

Es werden nur ganze Punkte vergeben. 

Jedes Jurymitglied gibt eine eigene Wertung ab. 

Jedes vorgetragene Stück wird einzeln bewertet. 

Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird die erreichte Punktzahl durch die Anzahl der gespielten Stücke sowie durch die Zahl der an der Wertung beteiligten Juroren geteilt. 

Die Endpunktzahl wird auf volle Punkte aufgerundet. 

Mit dieser Endpunktzahl sind folgende Prädikate verknüpft: 

mit ausgezeichnetem Erfolg 100 - 91 Punkte
mit sehr gutem Erfolg 90 - 81 Punkte
mit gutem Erfolg 80 - 71 Punkte
mit Erfolg 70 - 61 Punkte
teilgenommen  60 - 0 Punkte


6. Auswahl der Pflichtstücke

Die Pflichtstücke werden vom Musikausschuss des Bayerischen Blasmusikverbandes auf Vorschlag der darin vertretenen Mitgliedsverbände ausgewählt und jeweils in der zweiten Jahreshälfte vor Beginn ihrer Gültigkeit in der "Bayerischen Blasmusik" veröffentlicht. 

Die Pflichtstücke gelten jeweils für zwei Kalenderjahre.

7. Beratungsgespräch - Urkunde - Wertungsbericht 

Im Anschluss an den Wertungsspielvortrag hat der musikalische Leiter die Gelegenheit, ein Beratungsgespräch mit dem berichterstattenden Juror zu führen. Hierfür ist vom Veranstalter ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen. 

Jede am Wertungsspiel teilnehmende Musiziergemeinschaft erhält eine Urkunde, aus der das erreichte Prädikat und die gespielte Schwierigkeitsstufe ersichtlich werden. 

Darüber hinaus erhält jedes Ensemble einen Wertungsbericht, der die dargebotene Leistung sachlich würdigt und pädagogische Hinweise für die weitere musikalische Arbeit enthält. 

Außerdem sind im Wertungsbericht die erreichte Gesamtpunktzahl und das erreichte Prädikat vermerkt. 

Wertungsberichte werden den Musiziergemeinschaften spätestens vier Wochen nach dem Wertungsspieltermin zugestellt.

8. Zulassung zum Wertungsspiel

Die unter Ziffer 2 genannten Musiziergemeinschaften nehmen in der Regel an den Wertungsspielen des für sie zuständigen Verbandes teil. 

Ausnahmen hiervon sowie die Teilnahme in- und ausländischer Gäste können durch den jeweiligen Verbandsdirigenten zugelassen werden. 

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Musiziergemeinschaften nur mit vereinseigenen Kräften anzutreten und die Wertungsspielordnungen des BBMV in vollem Umfang anzuerkennen. 

Die Prüfung der Vereinszugehörigkeit bleibt dem Träger der Wertungsspielveranstaltung vorbehalten. 

Aushilfen können in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden und müssen in einer Besetzungsliste eigens aufgeführt werden. 

9. Juroren

Jedes Wertungsgremium besteht außer bei der "Offenen Wertung" (s. II.4) aus drei Juroren, die vom jeweiligen Verbandsdirigenten oder einer von ihm beauftragten Person bestellt werden. 

Die Auswahl erfolgt sowohl nach musikalisch fachlichen als auch nach pädagogischen Qualifikationskriterien. 

Die Juroren sind verpflichtet, an der vor Beginn der Wertungsspiele stattfindenden Jurybesprechung teilzunehmen sowie die geforderten Wertungsberichte spätestens zwei Wochen nach dem Wertungsspiel vorzulegen. 

10. Durchführung der Wertungsspiele

Die Durchführung der Wertungsspiele ist öffentlich. 

Die Rahmenbedingungen und die musikalische Gestaltung (u.a. die Auftrittsfolge) haben denen einer Veranstaltung mit Konzertcharakter zu entsprechen. Für die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

Insbesondere ist dabei auf folgendes zu achten: 

Bereitstellung akustisch einwandfreier Vortragsräume.
Bereitstellung von Einspielräumen in ausreichender Anzahl und Größe.
Bereitstellen eines ausreichend abgeschirmten Raumes für das Beratungsgespräch.
Bereitstellen eines ausreichend großen und entsprechend abgegrenzten Podestes für die Jury an einer akustisch günstigen Stelle, die zudem eine optimale Sicht auf das Vortragspodium gewährleistet. 

Außer einem vom Veranstalter bestimmten Vertrauensmann, den Jurymitgliedern, Mitgliedern des jeweiligen Verbandspräsidiums sowie dem Protokollführer ist das Betreten des Jurypodestes niemandem gestattet. 

Zudem hat der Veranstalter für eine ausreichende personelle Ausstattung sowie für alle zur reibungslosen Durchführung nötigen technischen Einrichtungen (z.B. Saalmikrophon) zu sorgen. Die Bereitstellung einer Computeranlage ist wünschenswert. 

Spätestens zwei Wochen vor dem Wertungsspieltermin müssen alle teilnehmenden Ensembles jeweils zwei, bei "Offener Wertung" fünf, Partituren bzw. Direktionsstimmen aller! zum Vortrag kommenden Stücke dem Veranstalter vorlegen. 

Die Partituren bzw. Direktionsstimmen müssen mit Taktzahlen oder Studienziffern abschnittsweise gekennzeichnet sein. 
Ebenso sind interpretatorische Abwandlungen und Abweichungen von der geforderten Besetzung deutlich zu kennzeichnen. 

Der zuständige Verbandsdirigent oder eine von ihm beauftragte Person prüft vorab bei Bearbeitungen die Verwendung der dem Schwierigkeitsgrad entsprechenden Ausgabe sowie alle vorgenommenen Änderungen und kann gegebenenfalls Nachbesserungen oder Ersatzmaßnahmen verlangen. 

Am Wertungsspieltag hat jede Musiziergemeinschaft dem Veranstalter eine aktuelle Besetzungsliste in der partiturüblichen Reihenfolge aller vorhandenen Instrumente vorzulegen und darin eventuelle Aushilfen zu vermerken. 

Die Juroren können die Vereinszugehörigkeit der einzelnen Musiker überprüfen lassen. Sollte, auch nachträglich, festgestellt werden, dass mit nicht benannten Aushilfen musiziert wurde, kann die Musiziergemeinschaft disqualifiziert und das eventuell bereits zuerkannte Prädikat wieder aberkannt werden. 

Jede Musiziergemeinschaft hat die Möglichkeit, sich vor dem Wertungsspiel angemessen lange in eigens dafür bereitgestellten Räumen einzuspielen und unmittelbar vor Beginn des Vortrages auf der Bühne bis zu zwei Minuten einzustimmen oder einzuspielen. 

Für die Einhaltung aller, für eine reibungslose Durchführung notwendigen Bedingungen ist bei Bezirks- bzw. Kreismusikfesten der jeweilige Bezirk bzw. Kreis, vertreten durch den Bezirks- bzw. Kreisdirigenten zuständig, bei Verbandsmusikfesten der jeweilige Verband, vertreten durch den Verbandsdirigenten oder den Beauftragten für das Blasmusik- oder Wertungsspielwesen. 

11. Anfechten des Wertungsergebnisses

Unmittelbar nach Beendigung des Vortrages ermittelt die Jury das Punkteergebnis. 

Im Einzelfall sind Korrekturen dann möglich, wenn eine Angleichung der Bewertungsmaßstäbe dies erforderlich erscheinen lässt. 

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. 

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II. Offene Wertung

1. Zielsetzung

Um den Konzertcharakter noch stärker in den Vordergrund zu stellen und die Konzertwertungsspiele sowohl für das Publikum als auch die teilnehmenden Musiziergemeinschaften attraktiver zu gestalten, wird zusätzlich zu der unter Ziffer I beschriebenen Form des Konzertwertungsspiels die "Offene Wertung" zugelassen. 

Das Verfahren, die Bewertung der einzelnen Kriterien durch Zahlentafeln unmittelbar nach dem jeweiligen Wertungsspiel öffentlich bekannt zu geben, lässt diese sofort nachvollziehbar werden. 

Im Bewusstsein, damit den direkten Leistungsvergleich und damit auch den Wettbewerbsgedanken stärker in den Vordergrund zu rücken, soll dennoch der ursprüngliche Wertungsspielgedanke nicht aufgegeben werden. 

In Abweichung und Ergänzung zu den unter Ziffer I genannten Punkten gelten für die "Offene Wertung" folgende Bestimmungen: 

2. Schwierigkeitsstufen

Die Offene Wertung wird in folgenden Schwierigkeitsstufen angeboten: 

Unterstufe (U) 
Mittelstufe (M) 
Oberstufe (O) 
Höchststufe (H) 

Diese Regelung gilt für alle Musiziergemeinschaften unabhängig von den unter Ziffer I.3 aufgeführten Differenzierungen in der Besetzung. 

3. Einteilung zum Wertungsspiel 

Um den Juroren die Bewertung zu erleichtern, ist die Einteilung zum Wertungsspiel bei der Offenen Wertung nach Schwierigkeitsstufen geordnet vorzunehmen. 

Werden bei Wertungsspielen beide Formen der Konzertwertung angeboten, sollte die Offene Wertung im Anschluss an das konventionelle Konzertwertungsspiel, oder zumindest zeitlich davon abgesetzt, durchgeführt werden.

4. Jury

Die Jury setzt sich aus fünf für diese Bewertungsform besonders erfahrenen Juroren zusammen und wird vom jeweiligen Verbandsdirigenten oder einer von ihm beauftragten Person bestellt. 

Den Juroren sind jeweils fünf Partituren bzw. Direktionsstimmen der zum Vortrag kommenden Literatur zur Verfügung zu stellen. 

5. Bewertung

Jedes Bewertungskriterium wird durch Hochheben einer Zahlentafel einzeln abgefragt. 

Die Ergebnisse der fünf wertenden Juroren werden zusammengezählt und durch fünf geteilt. 

Der so ermittelte Durchschnittswert spiegelt das Gesamtergebnis im jeweiligen Kriterium wieder. Eventuell auftretende Kommastellen bleiben erhalten. 

Durch Aufrechnung der Durchschnittswerte aus allen Einzelkriterien wird das Gesamtergebnis für jeden einzelnen Vortrag ermittelt. 

Für die Ermittlung des absoluten Gesamtergebnisses werden die erreichten Punktzahlen aller zum Vortrag gekommenen Stücke addiert und durch die Zahl der gespielten Stücke geteilt. 

Für die Ermittlung des erreichten Prädikates wird die Endpunktzahl auf volle Punkte aufgerundet. 

6. Ablauf der "Offenen Wertung"

Das Wertungsspiel wird von einem Moderator geleitet, der von einem Sekretär zur Aufrechnung und Protokollführung unterstützt wird. Für beide Positionen sind ausschließlich besonders erfahrene und kompetente Personen heranzuziehen. 

Der Moderator stellt vor dem Vortrag die jeweilige Musiziergemeinschaft und die zur Aufführung kommenden Werke vor.

Unmittelbar nach dem Vortrag werden durch ihn die Bewertungen für jedes einzelne Kriterium abgefragt. 

Die Juroren geben ihre Wertungen durch gleichzeitiges Hochheben von Zahlentafeln bekannt. 

Der Moderator liest die Einzelergebnisse laut vor. 

Diese werden vom Sekretär, nach Möglichkeit unter Verwendung einer EDV-Anlage, festgehalten und das Gesamtergebnis ermittelt, welches in einem Wertungsbogen ausgedruckt wird. 

Anschließend werden die Durchschnittswerte für die Einzelkriterien sowie das Gesamtergebnis bekannt gegeben. 

7. Beratungsgespräch - Wertungsbogen - Urkunde - Wertungsbericht 

Aus Gründen der praktischen Durchführbarkeit und um den besonderen Konzertcharakter dieser Wertungsspielform nicht zu beeinträchtigen, werden die Beratungsgespräche blockweise, nach jeweils fünf Wertungen durchgeführt. 

Jede Musiziergemeinschaft erhält neben der Urkunde, in der die Punktzahl, die entsprechende Schwierigkeitsstufe und das erreichte Prädikat vermerkt sind, eine Kopie des Wertungsbogens mit den Einzelergebnissen sowie einen Wertungsbericht, der die dargebotene Leistung sachlich würdigt. 

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III. Kritikspiel

1. Zielsetzung

Das Kritikspiel gibt allen Musiziergemeinschaften die Möglichkeit, sich mit frei gewählten Musikstücken eines beliebigen Schwierigkeitsgrades von einer unabhängigen Fachjury beurteilen zu lassen. 

Da hier spiel- und besetzungstechnische Anforderungen nicht durch Schwierigkeitsstufen und Pflichtstücke vorgegeben sind, stellt es sowohl als Alternative wie auch als Einstieg eine ideale Ergänzung zum bestehenden Konzertwertungsspiel dar. 

Das Kritikspiel hat ausdrücklich den Charakter eines Beratungsspiels. Damit steht die pädagogische Hilfestellung im Vordergrund. 

In Abweichung und Ergänzung zu den unter Ziffer I genannten Punkten gelten für das "Kritikspiel" folgende Bestimmungen:

2. Literaturauswahl

Zum Vortrag kommen mindestens zwei Stücke beliebiger Schwierigkeit und Stilistik. 

Die ausgewählte Literatur sollte jedoch die musikalische Leistungsfähigkeit des Ensembles in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen und der Jury eine objektive Einschätzung der gezeigten Leistungen ermöglichen. Die Gesamtvorspielzeit sollte 10 Minuten nicht unterschreiten und max. 20 Minuten betragen. 

3. Bewertungskriterien

Die Beurteilung der musikalischen Leistung geschieht anhand der unter Ziffer I.5 genannten 10 Kriterien.

Die Bewertung erfolgt in allgemeiner Form aus dem Gesamteindruck der Darbietungen.

Es werden keine Punkte und Prädikate vergeben.

4. Beratungsgespräch - Kritikspielbericht

Die Würdigung des Vortrages findet in einem Beratungsgesprächs mit dem Leiter der Musiziergemeinschaft sowie einem schriftlich abgefassten Kritikspielbericht ihren Niederschlag. Dieser enthält eine detaillierte Leistungseinschätzung, die der Musiziergemeinschaft auch als Orientierung für die Teilnahme am Konzertwertungsspiel dienen kann. Im Zentrum stehen jedoch ausführliche pädagogische Hilfestellungen für die weitere musikalische Arbeit.

5. Urkunde

Jede am Kritikspiel teilnehmende Musiziergemeinschaft erhält eine Urkunde, in der die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird.

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IV. Marschmusikwertung

1. Zielsetzung 

Die Marschmusikwertung hat die Zielsetzung, die Leistungen der Musikkapellen und Spielmannszüge beim Spiel in Bewegung zu verbessern. Dabei soll das Augenmerk auf die Notwendigkeit der Beachtung verschiedener formaler Kriterien gelenkt werden, welche das Auftreten der Musiziergemeinschaften in der Öffentlichkeit entscheidend prägen. 

Die Marschmusikwertung gibt den Musiziergemeinschaften und deren musikalischen Leitern die Möglichkeit, das Spiel in Bewegung begutachten und prüfen zu lassen. 

In Abweichung und Ergänzung zu den unter Ziffer I genannten Punkten gelten für die "Marschmusikwertung" folgende Bestimmungen: 

2. Literaturauswahl 

Die Auswahl des Marsches ist freigestellt. Es wird empfohlen, einen einfachen, gut klingenden Marsch zu wählen, der nach Möglichkeit auswendig gespielt werden kann, so dass die Musiker auf die Zeichen des Dirigenten bzw. Stabführers und die Marschdisziplin achten können. 

Die Marschmusikwertung beginnt mit einem Feldschritt und wird mit der Locke und dem Marsch fortgesetzt. 

Der zu spielende Feldschritt wird von den Marschmusikbeauftragten des Bayerischen Blasmusikverbandes (BBMV) ausgewählt und in der "Bayerischen Blasmusik" bekannt gegeben. Er gilt jeweils für ein Kalenderjahr. 

Für die Marschmusikwertung wird auf die Einteilung in verschiedene Schwierigkeitsstufen verzichtet. 

3. Durchführung der Bewertung 

Die Marschmusikwertung wird von drei Juroren vorgenommen und erfolgt nach folgenden Kriterien: 

Erster Juror - Antreten und Abmarsch: 

Einnehmen der Marschformation 
Aufstellung und Ausrichtung der Formation 
Haltung der Instrumente im Stand 
Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Bekleidung 
Haltung, Meldung und Zeichengebung des Dirigenten 
Abmarsch (Ankündigung und Genauigkeit in der Ausführung) 
Beginn des Spiels mit Feldschritt (Haltung der Instrumente) 
Ankündigung und Ausführung der Locke 
Haltung und Aufnehmen der Instrumente bei der Locke 
Marschtempo (108 - 112) 

Zweiter Juror - Marschdisziplin, musikalischer Gesamteindruck und Ehrenbezeigung: 

Marschtempo (108 - 112) 
Rhythmik und Zusammenspiel 
Dynamik 
Klangbalance 
Intonation 
Musikalischer Gesamteindruck 
Abstände und Ausrichten nach Vorder- und rechtem Seitenmann 
Gleichschritt 
Haltung der Instrumente im Spiel 
Ehrenbezeigung des Dirigenten 

Dritter Juror - Abreißen und Anhalten 

Marschtempo (108 - 112) 
Rhythmik und Zusammenspiel 
Musikalischer Gesamteindruck 
Marschdisziplin vor der Schwenkung 
Ausführung der Schwenkung 
Marschdisziplin nach der Schwenkung 
Abreißen des Spiels (Ankündigung und Ausführung) 
Haltung der Instrumente nach dem Abreißen 
Anhalten (Ankündigung und Ausführung) 
Abstände und Seitenrichtung nach dem Anhalten 

4. Prädikate - Wertungsprotokoll - Urkunde 

Jeder Juror kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte, maximal also 100 Punkte vergeben. 

Die Gesamtpunktzahlen der drei beteiligten Juroren werden zusammengezählt, durch drei geteilt und so das Gesamtergebnis ermittelt. 

Die Endpunktzahl wird auf volle Punkte aufgerundet. 

Mit dieser Endpunktzahl sind folgende Prädikate verknüpft: 

mit ausgezeichnetem Erfolg 100 - 91 Punkte
mit sehr gutem Erfolg 90 - 81 Punkte
mit gutem Erfolg 80 - 71 Punkte
mit Erfolg 70 - 61 Punkte
teilgenommen  60 - 0 Punkte

Jede am Marschmusikwertungsspiel teilnehmende Musiziergemeinschaft erhält eine Urkunde, aus der das erreichte Prädikat ersichtlich wird sowie eine Kopie des Wertungsprotokolls, das einen Überblick über die erbrachten Einzelleistungen gibt und in dem die erreichte Gesamtpunktzahl und das erreichte Prädikat vermerkt sind. 

5. Ablauf der Marschmusikwertung zurück 

Auf Kommando des Ensembleleiters tritt die Musiziergemeinschaft am Antreteplatz an. 

Anschließend gibt der Dirigent oder Stabführer das optische oder akustische Zeichen zum "Stillgestanden". 

Es folgt die Meldung an den 1. Juror (z. B. "Kapelle/Spielmannszug ... mit ... Mann angetreten zur Marschmusikwertung" mit Nennung des jeweiligen Marschtitels). 

Nachdem der 1. Juror die Musiziergemeinschaft begutachtet hat, gibt der Ensembleleiter das optische oder akustische das Zeichen zum Abmarsch (z.B. "Im Gleichschritt Marsch"). 

Es wird mit dem jeweils festgesetzten Feldschritt anmarschiert. 

An der gekennzeichneten Stelle gibt der Ensembleleiter das Zeichen zur Locke. Der Lockmarsch besteht aus 16 Schritten. Die Instrumente sind dabei in Parade- oder Ruhehaltung und werden mit dem 13. Schritt auf Zeichen des Ensembleleiters in die Spielhaltung gebracht. Auf dem 17. Schritt beginnt das Spiel. 

Das Aufnehmen der Instrumente in die Spielhaltung kann, durch regionale Traditionen bedingt, auch abweichend von der vorstehenden Regelung erfolgen. Einheitlichkeit im Ablauf und Gleichzeitigkeit müssen aber gewährleistet sein. 

Nachdem die Schwenkung erfolgt ist, muss das Spiel innerhalb der markierten Zone beendet werden und die Musiziergemeinschaft durch ein optisches oder akustisches Zeichen zum Halten gebracht werden. 

Nachdem der 3. Juror die Spielgemeinschaft begutachtet hat, können die Musiker auf Zeichen des Dirigenten oder Stabführers nach vorne wegtreten. Damit ist die Marschmusikwertung beendet. 

6. Marschmusikwertung während des Festzuges 

Soll eine Marschmusikwertung während des Festzuges stattfinden, dies ist nur nach Rücksprache mit dem betreffenden Verbandsdirigenten möglich, gelten grundsätzlich die gleichen Bewertungsgrundlagen wie bei der allgemeinen Marschmusikwertung. 

Abweichend hiervon können zwischen den einzelnen Märschen Begleitschläge auf der kleinen Trommel, Zwischenmärsche oder Feldschritte gespielt werden. 

Der 2. Juror steht dabei immer an der Ehrentribüne. Diese wird rechtzeitig vorher durch entsprechende Hinweisschilder angekündigt. 

Der Vorbeimarsch an der Ehrentribüne hat stets mit klingendem Spiel sowie einer Ehrenbezeigung des Dirigenten oder Stabführers zu erfolgen. 

Am Ende des Festzuges wird die zu bewertende Musiziergemeinschaft für die Durchführung der Schwenkung aus dem Festzug ausgegliedert. 

Weitere Einzelheiten zur Marschmusikwertung sind den, von den Marschmusikbeauftragten des BBMV erarbeiteten und vom BBMV herausgegebenen Richtlinien zur Marschmusik und Marschmusikwertung "Musik in Bewegung" in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. 


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V. Gültigkeit

Vorliegende Wertungsspielordnungen wurden vom Musikausschuss des Bayerischen Blasmusikverbandes (BBMV) erarbeitet und in der Musikausschusssitzung vom 11. Dezember 1999 beschlossen.
Sie treten am 1. Januar 2000 in Kraft und ersetzen die Wertungsspielordnungen vom 1. Januar 1995. 

Allersberg, den 11.12.1999 

Dr. Thomas Goppel, Präsident des BBMV 
Stephan Ametsbichler, Landesdirigent des BBMV und Vorsitzender des Musikausschusses 

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